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Das Wunderland für Gipfelstürmer und Naturliebhaber mit dem einzigen alpinen Nationalpark.

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Wandern im Sommer - Waldbrandstufen

Nach dem warmen Winter kommt nun ein heißer Sommer. Die Temperaturen nähern sich Sommerwerten und kein Regen in Sicht. Erste Diskussionen zu den Waldbrandstufen und die Sperrung der Wälder sind im Umlauf. Nordic Walker zählen als sehr naturbewußt und können diese Maßnahmen verstehen, aber man wird doch sehr eingeschränkt.

 

Wandern im Sommer - Waldbrandstufen


Bis Stufe 3 stellt das Nordic Walken / Wandern im Wald kein Problem dar und es gelten allgemeine Regeln, die man sowieso beachten sollte:

  • Keine Flaschen, Papier oder Müll im Wald lassen
  • Nicht rauchen
  • Keine Feuer oder Grillabende in Waldnähe oder im Wald


Was kann man aber bei Stufe 4 machen?

Die gesperrten Wälder sind gekennzeichnet und werden in den allgemeinen Medien der Umgebung veröffentlicht. Ansonsten kann man Behörden oder den Forst vor Ort fragen. Oftmals werden einige Strecken um die Orte frei gegeben für Urlauber. Da die Wälder dem Staatsforst oder Privatleuten gehören, kann ein Verstoß auch zu ernsten Konsequenzen führen, daher besser vorher informieren.

Waldbrandwarnstufe 1:

  • Genehmigte Arbeiten sind mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Revierförster anzumelden.
  • Das Befahren von Waldwegen ist nur zur Durchführung genehmigter Arbeiten, für die Jagd und für Waldbesitzer gestattet.
  • Schweißarbeiten sind nur mit entsprechender Genehmigung und bei Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen gestattet.
  • Sprengarbeiten sind verboten.
  • Das Ausbringen leicht brennbarer oder chlorhaltiger Chemikalien ist verboten.
  • Zum Verbrennen von Schlagabraum und Reisig ist eine Genehmigung einzuholen.

 

Waldbrandwarnstufe 2:

 

  • Schlagabraum und Reisig dürfen nicht mehr verbrannt werden, eventuelle Genehmigungen dafür werden automatisch ungültig.

 

Waldbrandwarnstufe 3:

 

  • Schweißarbeiten sind generell verboten, Ausnahme: zur Behebung von Betriebsstörungen an Eisenbahnschienen / Bahnkörpern.
  • Besucher des Waldes dürfen öffentliche Straßen und Wege, auch Waldwege, nicht verlassen.
  • Es können Parkplätze und touristische Einrichtungen in den Wäldern gesperrt werden.

 

Waldbrandwarnstufe 4:

 

  • Das Betreten des Waldes ist verboten. Es können Ausnahmen zugelassen werden. Generell ausgenommen von dieser Regelung sind Waldbesitzer zur Ausübung angewiesener forstlicher Arbeiten und zur Jagd.
  • Auf Straßen und Parkplätzen in und an Wäldern besteht Parkverbot. Parkplätze sind von den Kommunen entsprechend zu kennzeichnen.

 

Alle Waldbrandwarnstufen ab Stufe 2 schließen die Maßnahmen der niedrigeren Stufen automatisch mit ein.



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